
Bildungsurlaub
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ermöglicht es Ihnen, ausgewählte Veranstaltungen mit einer zusätzlichen Freistellung von der täglichen Arbeitszeit wahrzunehmen. Bildungsurlaub steht allen Arbeitnehmer*innen in NRW für bis zu 5 zusätzliche Tage im Jahr zu.
Hier finden Sie die nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW zugelassenen Angebote.